Fragen an die Bürgermeisteramtskandidaten zum Umwelt- und Naturschutz in der Gemeinde Wedemark anlässlich der Bürgermeisterwahl am 12.09.2021
Ende Juni hat der Naturschutzbund (NABU) Wedemark e.V. den Bürgermeisteramtskandidaten von CDU (Marco Zacharias), Die Grünen (Michael Papke) und SPD (Helge
Zychlinski) einen Fragenkatalog ausgehändigt. Vor dem Hintergrund der immer drastischeren Folgen des menschgemachten Klimawandels und Artensterbens ist es Ziel dieses Kataloges, die Kandidaten zu
ihren politischen Absichten beim Thema Umwelt-, Natur- und Klimaschutz zu befragen. Alle drei Kandidaten haben nun Antworten auf alle sieben Fragen des Kataloges eingesendet. Dafür bedanken wir
uns ganz herzlich. Der NABU stellt die Antworten der Kandidaten für interessierte Vereinsmitglieder und die Öffentlichkeit in einer ungekürzten sowie einer auf die wesentlichen Aussagen gekürzten
Form zur Verfügung.
Den gesamten Fragenkatalog können Sie als pdf-Datei (1,2 MB) herunterladen
Die Antworten der Kandidaten, ungekürzt und gekürzt als xls-Datei oder xlsx-Datei
Die Antworten der Kandidaten, ungekürzt als pdf (71 kb)
Die Antworten der Kandidaten, gekürzt als pdf (414 kb)
Hintergrund
Das Klima und unsere Umwelt verändern sich rapide. Waren früher Sommer mit über 40 Grad Celsius Höchsttemperatur vereinzelte Extremereignisse, wird dies zunehmend zur Normalität. Die Sommer der Jahre 2003, 2018 und 2019 zählten in Deutschland zu den wärmsten seit Messbeginn im Jahre 1881. Die Langzeitmessungen der globalen Temperaturentwicklungen zeigen in nur eine Richtung: nach oben. Gleichzeitig nehmen Extremereignisse wie Dürren und Starkregenfälle zu. Die Bilder des großflächig abgestorbenen Waldes rund um den Brocken im Harz aus dem letzten Jahr sind vielen noch in Erinnerung.
Zusammen mit dem Klima wandelt sich auch unsere Tier- und Pflanzenwelt, und dies ebenfalls nicht zum Positiven. Von schätzungsweise acht Millionen Tier- und Pflanzenarten sind bereits eine
Million vom Aussterben bedroht, so schätzt der Biodiversitätsrat der Vereinten Nationen. Noch nie war die Geschwindigkeit eines Artensterbens auf der Erde so hoch wie heute. Vor allem Insekten,
welche rund drei Viertel aller Arten auf unserer Erde ausmachen, und für welche die Honigbiene zum gut vermarktbaren Symbol avanciert ist, leiden besonders stark. Die über 40-jährigen
werden sich vielleicht noch erinnern: nach einer langen Fahrt war die Windschutzscheibe des Autos noch Ende der 1990er Jahre meist ein Massengrab. Heute ist sie auch nach hundert Kilometern
beinahe blitzsauber.
Und mit den Insekten verschwinden auch die Vögel: Deutschland hat zwischen 1980 und 2016 über ein Drittel des Bestandes seiner Feld- und Wiesenvögel verloren, Tendenz steigend. Eine Feldlerche
oder sogar einen Kiebitz sieht heute kaum noch jemand. Dabei sind die Gründe seit Jahrzehnten bekannt. Entgegengesteuert wird oft viel zu spät, und wenn doch, dann viel zu wirkungslos. Auch 40
Jahre nach Dieter Wielands preisgekrönter Dokumentation „Grün kaputt“ aus dem Jahre 1983 scheint leider noch immer alles beim
Alten (https://www.youtube.com/watch?v=h464P_ztgfg).
Vor dem Hintergrund dieser fatalen Entwicklungen und den bisher vollkommen unzureichenden Maβnahmen, die unternommen werden, um diese in unser aller Sinne und dem nach uns folgender Generationen
aufzuhalten, möchte der Naturschutzbund (NABU) Wedemark e.V. den Kandidaten von CDU (Marco Zacharias), Die Grünen (Michael Papke) und SPD (Helge Zychlinski) für das Bürgermeisteramt einen
Fragenkatalog aushändigen. Ziel dieses Kataloges ist es, die Kandidaten zu ihren Standpunkten und Ideen zum Thema Umwelt-, Natur- und Klimaschutz auf Ebene der Gemeinde Wedemark zu befragen und
sie auch nach einer eventuellen Amtszeit daran zu messen. Natürlich können wir hier in der Wedemark nur einen kleinen Teil zur Lösung dieser globalen Probleme beitragen, aber wenn alle im Kleinen
beginnen, kann man zusammen Groβes erreichen.
Wir werden diesen Katalog inklusive der Antworten der Kandidaten auf unseren Internetpräsenzen (www.nabu-wedemark.net, https://www.facebook.com/NABUWedemark) veröffentlichen.
1. Naturschutz und Artenvielfalt
1.1 Lichtverschmutzung
Insekten sind für den Erhalt unserer Ökosysteme unverzichtbar. Doch sowohl deren Masse als auch Vielfalt sind über die letzten drei Jahrzehnte dramatisch eingebrochen (Helmholtz-Zentrum für
Umweltforschung, 2019). Mitverantwortlich ist auch die hohe Lichtverschmutzung unserer Städte und Dörfer, denn für nachtaktive Insekten bedeuten die vielen Kunstlichtquellen den Tod durch
Desorientierung. Dies hat wiederum einen negativen Einfluss auf die umgebende Flora und Fauna. Zum Beispiel wird die Fruchtbildung bei auf Insektenbestäubung angewiesenen Pflanzen durch
nächtliche Beleuchtung um 13 Prozent reduziert. Dies kann auch durch tagaktive Insekten nicht ausgeglichen werden (Knop et al. 2017). Aber auch auf den Menschen hat künstliches Nachtlicht
negative Auswirkungen, zum Beispiel durch die Reduzierung der Produktion des Ruhehormons Melatonin, ein Prozess, welcher mit einem nachweislich erhöhten Krebsrisiko einhergeht (Gaston et al.
2015).
Viele Straβenlaternen leuchten weit mehr als nur den notwendigen Bereich aus und werden selbst in kleinen Gemeindestraβen ohne nennenswerten nächtlichen Verkehr die gesamte Nacht hindurch
betrieben. Vor allem die in der Wedemark zunehmend installierten Modelle von LED-Pilzleuchten fallen in jeder Hinsicht durch (siehe Abbildung links).
Zudem werden auch in privaten Gärten immer häufiger beleuchtungsstarke Strahler, welche Bäume und Sträucher nach oben hin hell illuminieren, installiert. Für nachtaktive Insekten hat all dies
desaströse Folgen, umso mehr, da auch ihr Lebensraum auβerhalb
des menschlichen Siedlungsbereiches durch die hochintensivierte Landwirtschaft weiter drastisch schwindet.
Um etwas gegen die hohe Lichtverschmutzung zu tun, sind einige Städte und Gemeinden in Deutschland, wie die Stadt Fulda oder die Insel Pellworm, bereits einen groβen Schritt vorangegangen: sie
haben sich als „Sternenkommune“ zertifizieren lassen. Straβenlaternen werden ab 22 Uhr ganz abgestellt oder reagieren durch Bewegungsmelder. Weitere Initiativen wie der „Sternenpark Schwäbische
Alp“ und sinnvolle Gesetzesänderungen wie im Bayerischen und Baden- Württembergischen Naturschutz- und im Immissionsschutzgesetz sind in den letzten Jahren auf den Weg gebracht worden. Das tut
Tieren und Pflanzen gut, aber auch den Gemeindefinanzen durch einen niedrigeren Energieverbrauch. Könnte nicht auch die Wedemark in diesem Bereich eine Vorreiterrolle in Niedersachsen einnehmen?
Kandidatenfrage 1.1
Werden Sie das Problem der Lichtverschmutzung in der Wedemark angehen?
Wenn ja, welche konkreten Ideen haben Sie?
1.2 Freiflächen- und Gartengestaltung
Die Niedersächsische Bauordnung schreibt für nicht überbaute Flächen von Baugrundstücken, die für keine andere zulässige Nutzung erforderlich sind, die Anlage von Grünflächen vor (speziell § 9
Abs.2 NBauO). Jedoch werden Schottergärten — häufig apostrophierend „Gärten des Grauens“ genannt — auch in der Wedemark immer beliebter. Die Stadt Hannover geht seit Juni diesen Jahres nach
langer Duldung des Problems nun aktiver gegen Schottergärten vor.
Leider bedeutet „grün“ aus Perspektive unserer heimischen Tierwelt dennoch oft „wertlos“: obwohl aus klimatischer Sicht vorteilhafter als eine Schotterwüste, stehen
weitverbreitete, exotische Vorgarten- und Heckenpflanzen wie Lorbeerkirsche, Thuja, Rhododendron, Hortensie oder Pampasgras den Schottergärten ökologisch kaum nach. Etwas überspitzt formuliert
leben sogar auf einer Betonmauer mehr heimische Tier- und Pflanzenarten als auf einer Hecke aus Lorbeerkirschen (NABU Bremen o.D.). Im Vergleich dazu sind
Weiβdorn, Hainbuche, Feldahorn, Schlehe, Haselnuss, Blutroter Hartriegel, Schwarzer Holunder und Gemeine Berberitze alles einheimische Hecken- und Vorgartengehölze mit sehr hohem ökologischen
Wert.
Auch ein Rasen weist nur 10 Prozent der Artenvielfalt auf, die an einer
sachkundig angelegten Wiese beobachtet werden können. Dabei erfreuen ökologisch wertvoll gestaltete Flächen ihre Betrachter mit einem bunten Treiben und ändern ihre
Gestalt im Laufe des Jahres. Hochstämmige Obstbäume, egal, ob Apfel, Pflaume, Birne oder Kirsche verwöhnen ihren Besitzer zusätzlich mit leckeren Früchten.
Einheimische Pflanzen sind zudem deutlich günstiger in der Anschaffung und klimatisch robuster als exotische Alternativen. In Anbetracht der Tatsache, dass die Fläche aller Gärten und
gartenähnlichen öffentlichen Flächen in Deutschland fast der Gröβe aller Naturschutzgebiete entspricht, läge hier viel Potenzial, um dem anhaltenden Artensterben direkt „vor der eigenen Haustür“
entgegenzuwirken. Der NABU Wedemark regt an, ein Artenvielfalts-Pendant zur „Grünen Hausnummer“ für energieeffiziente Häuser einzuführen sowie eine
Informationsbroschüre zum Thema „Naturnaher Garten“ durch die Gemeinde herauszugeben.
Kandidatenfrage 1.2
Werden Sie sich dafür einsetzen, die Gestaltung von öffentlichen Flächen innerorts sowie Privatgärten im Sinne der Erhaltung der einheimischen
Artenvielfalt zu fördern?
Wenn ja, welche konkreten Ideen haben Sie?
1.3 Allgemeiner Baumschutz und Baumschutzsatzung
Wir sind heutzutage nur im Genuβ einer so grünen und (noch) lebenswerten Wedemark mit ortschaftsprägenden Groβbäumen,
weil man bis vor ca. 80 Jahren noch weise genug war, Eichen, Linden, Buchen, Ahornen, Eschen und Kastanien den für sie notwendigen Raum innerhalb von Ortschaften zu lassen, und nachzupflanzen,
was für bauliche oder andere Zwecke entnommen wurde. Besucher von auβerhalb der Wedemark beneiden uns um dieses wertvolle Erbe!
Jedoch verschwinden immer mehr ortsbildprägende Bäume. Viele derjenigen, die bisher noch nicht gefällt wurden, siechen unter immer mehr versiegelten Flächen langsam dahin oder werden bis zur
Unkenntlichkeit zurückgestutzt. Eine sogenannte „Europa-Eiche“ wie in Bissendorf sollte sich doch würde- voller entfalten können als beinahe vollständig zugepflastert und ohne jegliche
Möglichkeiten zur artgerechten Entwicklung nur Ampelbeiwerk an einer hoch-frequentierten Straβenkreuzung zu sein! Auch aktuelle Bebauungspläne der Gemeinde wirken wie ein Ausverkauf der Wedemark:
zum Beispiel sieht der Bebauungsplan für das für einen kleinen Ortsteil wie Wennebostel vollkommen überdimensionierte „Wohngebiet am Krähenberg“ ganze 3 Laubbäume und 45
Sträucher pro 100 m² Grünfläche vor! Wem bewusst ist, dass schon ein einziger Haselnussstrauch 35- 40 m² zur Entfaltung benötigt, kann sich vorstellen, wie die Bepflanzung einmal aussehen wird.
Ortsprägend? Sicher nicht. Dafür klein, schmal und pflegeleicht. Ein wenig Einheimisches muss dabei sein, denn man möchte sich ja naturnah geben, aber bitte nur in vorgezüchteten
Miniatursorten!
Warum nicht für Bebauungspläne festschreiben, dass ausreichend Freifläche für die Pflanzung eines gemeindetypischen Groβbaumes zur Verfügung gestellt werden muss?! Auch Grundstücksauffahrten
bieten in der Regel genügend nutzbare Fläche für die Pflanzung von zwei begrenzenden Groβbäumen. Neben dem ortsbilderhaltenden Charakter besitzen solche Bäume einen ökologischen Wert, den keine
45 Ziersträucher und 3 Miniatur-Laubbäume aufbringen können.
Wie gehen wir aber mit den uns noch verbliebenen Bäumen um? Hier geben Baumschutzsatzungen einen sinnvollen rechtlichen Rahmen vor. Baumschutzsatzungen bestehen in ca. 10 Prozent der Gemeinden
Niedersachsens. In der Wedemark besitzen jedoch nur die Ortslagen Bissendorf/Wietze und Wennebostel/Wietze eine Baumschutzsatzung. Eine gemeindeweite und sinnvoll ausgestaltete Baumschutzsatzung
würde nicht nur dem Zwecke der Generationengerechtigkeit dienen, sie würde zudem zu einer Vereinheitlichung des bisherigen Flickenteppichs an Regelungen in der Wedemark führen. Zudem könnten die
bislang verschiedenen Zuständigkeiten beim Umweltbeauftragten der Gemeinde zentralisiert werden.
Der Einwand der CDU gegen die Einführung einer gemeindeweiten Baumschutzsatzung in der Wedemark im Jahre 2016 war, dass eine solche Satzung viele Eigentümer dazu veranlassen würde, ihre Bäume
vorsorglich zu fällen und dass eine Baumschutzsatzung eine faktische Enteignung darstellen würde. Gleichzeitig betonte die CDU, dass es in der Wedemark keine Baumschutzsatzung bräuchte, da die
Wedemärker und Wedemärkerinnen ihre Bäume überaus schätzten. Beide Aussagen stehen offenkundig in Widerspruch zueinander, denn jemand, der seine Bäume schätzt, wird sie ohne wirklich
triftigen Grund nicht fällen. Laut Auskunft des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz (2016) auf eine Kleine Anfrage der FDP hin führt die Einführung einer
Baumschutzsatzung auch nicht dazu, dass Bäume vorsorglich gefällt werden. Was den Eingriff in das Privateigentum angeht, sollte man sich die Dimensionen einmal vor Augen führen: kaum ein Landwirt
darf in Deutschland frei entscheiden, an wen er sein Land verkauft, denn die Gemeinde besitzt nach § 24 BauGB ein allgemeines Vorkaufsrecht.
Zur fairen Lastenverteilung zwischen derzeitigen Eigentümern von Groβbäumen und der Allgemeinheit, welche durch die gewissenhafte Erhaltung dieses Eigentums profitiert, erachtet der NABU Wedemark
jedoch ein flankierendes Unterstützungsprogramm von Seiten der Gemeinde als sinnvoll. Verkehrssichernde Pflegemaβnahmen an Groβbäumen sowie deren Pflanzung könnten über ein solches Programm durch
die Gemeinde anteilig bezuschusst oder sogar ganz übernommen werden. Das würde den Eigentümern und der Wedemark helfen. Wer auch zukünftige Generationen in den Genuss einer
lebenswerten Wedemark kommen lassen möchte, muss endlich schützen, was wir selber erben durften!
Kandidatenfrage 1.3
Werden Sie sich für den Baumschutz und die ortsbildtypische Baumnachpflanzung im Sinne der Generationengerechtigkeit einsetzen? Wenn ja, welche konkreten Ideen haben Sie?
2. Flächennutzung und Flächenverbrauch
2.1 Siedlungs- und Verkehrsfläche
Bebaute Flächen, und speziell versiegelte Flächen, heizen die Klima- und Artenkrise in erheblichem Ausmaβ weiter an. Momentan werden in Deutschland ca.
60 ha/Tag an Siedlungs- und Verkehrsfläche mit einem Versiegelungsanteil von durchschnittlich 45% verbraucht, Tendenz seit 2016 wieder steigend! In der aktuellsten Version der
„Nachhaltigkeitsstrategie für Deutschland“ formuliert die Bundesregierung das Ziel, die Inanspruchnahme zusätzlicher Flächen für Siedlungs- und Verkehrszwecke auf durchschnittlich unter 30 ha/Tag
bis zum Jahre 2030 zu begrenzen. Bis spätestens im Jahr 2050 soll eine Flächenkreislaufwirtschaft ohne jeglichen Neuverbrauch erreicht werden (Bundesregierung, 2021). Dabei war das von der
Enquete-Kommission „Nachhaltiges Deutschland“ formulierte Ziel von 30 ha/Tag ursprünglich bereits für das Jahr 2020 vorgesehen, wurde jedoch krachend verfehlt. Vor allem der groβflächige Bau von
Gewerbegebieten und Einfamilienhaussiedlungen im Auβenbereich von Ortschaften lässt sich weder mit den Nachhaltigkeitszielen noch mit dem steigenden Bedarf an günstigem Wohnraum in Einklang
bringen.
Selbst ein maximaler Verbrauchswert von 20 ha/Tag, welcher vom Bundesumweltministerium in seinem Integrierten Umweltprogramm 2030 als gerade noch zielführend erachtet wird, bedeutet einen
Flächenverbrauch von 7300 ha/Jahr für die gesamte Bundesrepublik, die eine Fläche von 357.581 km² besitzt (Bundesministerium für Umwelt,
Naturschutz und nukleare Sicherheit, 2016). Das entspricht immer noch einem jährlichen Verbrauch von ca. 10.200 Fuβballfeldern! Umgerechnet auf die Gemeinde Wedemark, die eine Fläche von 173,36
km² aufweist, entspräche die Zielgröße an Flächenverbrauch somit 3,54 ha/Jahr. Dieser Durchschnittswert im „Flächenverbrauchskonto“ der Gemeinde wird — Jahr für Jahr — um ein Vielfaches
überschritten. Allein das oben abgebildete Gewerbegebiet Neuer Hessenweg in Gailhof würde das Flächenverbrauchskonto der Wedemark für volle 5 Jahre belasten! Der Flächenverbrauch in
der Gemeinde steht folglich weiterhin in eklatantem Widerspruch zu allen Nachhaltigkeitszielen der letzten Jahrzehnte.
Kandidatenfrage 2.1
Werden Sie das Problem des deutlich zu hohen Flächenverbrauches
in der Wedemark angehen? Wenn ja, welche konkreten Ideen haben Sie?
2.2 Grundstücksauffahrten, Park- und Stellflächen
Innerhalb einer Siedlungs- oder Verkehrsfläche sind vor allem die hoch versiegelten Flächenanteile problematisch: auf ihnen liegt die Temperatur weit über der der Umgebung, sie bieten
keinen Lebensraum für Pflanzen oder Tiere, und sie verhindern die Versickerung und Bodenspeicherung von Regenwasser. Nicht nur Natur- und Klimaschützer weisen seit langem darauf
hin. Auch der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) sieht aufgrund der in Zukunft weiter steigenden Frequenz von Starkregenfällen infolge des Klimawandels und den damit
zusammen- hängenden Wasserschäden dringenden Handlungsbedarf. Zum Beispiel gehört die Stadt Hannover laut GDV mit 73 Prozent Versiegelungsgrad zu den am höchsten versiegelten Städten Deutschlands
(HAZ 2018). Mit dem Förderprogramm „Begrüntes Hannover“ wurde im Jahre 2017 eine erste Gegenoffensive gestartet. Entsiegelungsmaβnahmen, aber auch die Verwendung grüner Beläge wie
Rasengittersteine, werden mit bis zu 10.000 Euro bezuschusst (ein weiterer Bestandteil des Programmes ist die Begrünung von Hausfassaden und Dächern).
Was können wir in der Wedemark tun? Ein groβer Teil der versiegelten Fläche auf Baugrundstücken in der Gemeinde geht auf Auffahrten sowie Park- und Stellflächen zurück. Es gibt keinen
vernünftigen Grund, warum solche Flächen versiegelt sein müssten. Die Verwendung von Rasengittersteinen oder wirkungsgleichen Alternativen würde dabei helfen, die oben genannten Probleme
abzumildern. Vor allem in Hinblick auf immer extremere Sommerperioden sollten grüne Beläge bei Neubebauungen zum Standard werden.
Kandidatenfrage 2.2
Werden Sie bei zukünftigen Baumaβnahmen die Verwendung von «grünen» Belägen empfehlen bzw. für Bestandsbauten Maβnahmen zur
Entsiegelung von Park- und Stellflächen fördern?
Wenn ja, haben Sie weitere, konkrete Ideen?
2.3 Anlage, Erhaltung und Bewirtschaftung von Ausgleichsflächen
Die sogenannte „Eingriffsregelung“ in Deutschland hat das Ziel, bei baulichen Maβnahmen einer allgemeinen Verschlechterung von Natur und Landschaft entgegenzuwirken. Das Bundesnaturschutzgesetz
sowie das Baugesetzbuch beinhalten die wichtigsten Rechtsgrundlagen dieser Regelung (speziell §§ 14, 15 BNatSchG und §§ 1a, 35 BauGB). Eingreifende werden dazu verpflichtet, einen entsprechenden
Ausgleich für den jeweiligen Eingriff vorzunehmen.
Ausgleichsmaβnahmen werden jedoch häufig durch den Eingreifenden sowie auch durch die eingriffsgenehmigende Behörde als notwendiges Übel angesehen. So verwundert es nicht, dass wissenschaftliche
Studien zu einem ernüchternden Ergebnis gelangen: ein Viertel aller Eingriffsmaβnahmen wird erst gar nicht realisiert und diejenigen, die umgesetzt werden, sind oft nicht zufriedenstellend
umgesetzt oder werden nicht zufriedenstellend erhalten. Somit erfüllt „die Eingriffsregelung häufig nicht die juristischen und naturschutzfachlichen Anforderungen“ (Rabenschlag et al. 2019). Der
Kreis Ostholstein, zum Beispiel, hat das Problem erkannt und ist bereits einen bedeutenden Schritt weiter. Im Jahre 2015 wurde dort durch den Kreistag die Einführung eines qualifizierten
Ausgleichsmanagements inklusive systematischer Wirkungskontrollen beschlossen.
Ein weiteres, gravierendes Problem in Zusammenhang mit der ökologischen Kompensationsleistung von Ausgleichsflächen ergibt sich häufig aus der Art ihrer Bewirtschaftung. Viele Ausgleichsflächen
der Gemeinde Wedemark sind Grünland, die mit dem Zweck der weiteren landwirtschaftlichen Nutzung (Heu- oder Silagegewinnung; Gülleausbringung) verpachtet sind. Bereits im Mai beginnen die ersten
Mäharbeiten. Doch Grünland ist in dieser Zeit noch Kinderstube und Lebensraum für viele Tierarten: Rehkitze verstecken sich dort in den ersten Lebenswochen, Feldhasen nutzen die Deckung und
gefährdete Wiesen- und Feldvögel brüten im Gras. Durch die hohe Geschwindigkeit und spezielle Technik moderner Mahdsysteme ist der Mähtod oft vorprogrammiert. Genau diejenigen
Flächen, die eigentlich einen negativen Eingriff in Natur und Landschaft durch den Menschen ausgleichen sollten, verlieren somit ihren ökologischen Kompensationswert.
Zum Beispiel kann nach konservativen Schätzungen der Deutschen Wildtier Stiftung davon ausgegangen werden, dass im Durchschnitt auf 100 Hektar Grünfläche 4 Rehkitze verletzt bzw. getötet werden.
Auf einer Gesamtgrünfläche von ca. 2,3 Mio. Hektar in Deutschland bedeutet dies, dass ca. 92.000 Rehkitze betroffen sind.
Dabei gibt es genügend Möglichkeiten der Abhilfe. Durch die Begrenzung der Mähgeschwindigkeit und das Heraufsetzen der Schnitthöhe auf 10 cm steigen die
Überlebenschancen vieler Jungvögel, Amphibien und Insekten. Auf weniger nährstoffreichem Grünland sollte der Mahdzeitpunkt nach hinten
verlagert werden (frühestens ab Mitte Juni). Dies gibt auch Rehkitzen genügend Zeit, sich zu entwickeln. Auf nährstoffreicheren Standorten, die früher gemäht werden, hilft ein vorheriges Absuchen
der Wiese in Zusammenarbeit mit dem zuständigen Jagdpächter oder den Naturschutzverbänden bei der Kitzrettung. In Nordrhein-Westfalen, zum Beispiel, existiert zudem die Auflage, ab 1 Hektar
Grünfläche von innen nach außen zu mähen (§ 4 Abs.1 LNatSchG NRW). Somit haben Rehwild und Feldhasen eine verbesserte Fluchtmöglichkeit. Aber auch die Mähtechnik spielt eine
entscheidende Rolle. Zum Beispiel sollten Balkensysteme den Rotationssystemen immer vorgezogen werden. Mit Mulchsystemen sollte überhaupt nicht
gemäht werden.
Kandidatenfrage 2.3a
Befürworten Sie die Einführung eines qualifizierten Ausgleichsmanagements mit Wirkungskontrolle
in der Gemeinde Wedemark?
Kandidatenfrage 2.3b
Können Sie sich vorstellen, die vertraglichen Grundlagen für die Nutzung der Grünflächen in Gemeindeeigentum nach naturschutzfachlichen Kriterien zu
überarbeiten?
Wir bitten Sie um die Beantwortung unserer Fragen bis zum 15.08.2021 entweder schriftlich per Post an:
NABU Wedemark e.V.
Hessenweg 34
30900 Wedemark
oder per e-Mail an
vorstand@nabu-wedemark.de
Bibliographie
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit. 2016. Den ökologischen Wandel gestalten:
Integriertes Umweltprogramm 2030.
URL: https://www.bmu.de/fileadmin/Daten_BMU/Pools/Broschueren/integriertes_umweltprogramm_2030_bf.pdf.
Bundesregierung. 2021. Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie: Weiterentwicklung 2021.
URL: https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/nachhaltigkeitsstrategie-2021-1873560.
Gaston, Kevin J., Marcel E. Visser, und Franz Hölker. 2015. “The biological impacts of artificial light at night:
the research challenge.” Philosophical Transactions of the Royal Society B: Biological Sciences 370
(1667):20140133.
URL: https://doi.org/10.1098/rstb.2014.0133.
HAZ (Hannoversche Allgemeine Zeitung). 2018. Flächen sind stark versiegelt.
URL: https://www.haz.de/Hannover/Aus-der-Stadt/Stadt-ist-Spitze-bei-der-Flaechenversiegelung.
Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung. 2019. Das „Globale Assessment“ des Weltbiodiversitätsrates IPBES: Die
umfassendste Beschreibung des Zustands unserer Ökosysteme und ihrer Artenvielfalt seit 2005 – Chancen für die Zukunft.
URL: https://www.ufz.de/export/data/2/228053_IPBES-Factsheet_2-Auflage.pdf.
Knop, Eva, Leana Zoller, Remo Ryser, Christopher Gerpe, Maurin Hörler, und Colin Fontaine. 2017. „Artificial light at night as a new threat to
pollination.” Nature 548 (7666):206-9.
URL: https://doi.org/10.1038/nature23288.
NABU Bremen. o.D. Eine Betonmauer ist für die Natur wertvoller.
URL: https://bremen.nabu.de/tiere-und-pflanzen/pflanzen/21750.html.
Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz (2016). Kleine Anfrage zur schriftlichen
Beantwortung mit Antwort der Landesregierung: Baumschutzsatzungen in Niedersachsen. Drucksache 17/5648.
URL: https://kleineanfragen.de/niedersachsen/17/5648-baumschutzsatzungen-in-niedersachsen.
Rabenschlag, Jessica, Nicolas Schoof, Jochen Schumacher, und Albert Reif. 2019. „Evaluation der Umsetzung baurechtlicher Ausgleichsmaßnahmen.“ Naturschutz und Landschaftsplanung 51 (9):434-42.
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Vorbemerkung:
Ende Juni hat der Naturschutzbund (NABU) Wedemark e.V. den Bürgermeisteramtskandidaten von CDU (Marco Zacharias), Die Grünen (Michael Papke) und SPD (Helge Zychlinski) einen Fragenkatalog
ausgehändigt. Vor dem Hintergrund der immer drastischeren Folgen des menschgemachten Klimawandels und Artensterbens ist es Ziel dieses Kataloges, die Kandidaten zu ihren politischen Absichten
beim Thema Umwelt-, Natur- und Klimaschutz zu befragen. Alle drei Kandidaten haben nun Antworten auf alle sieben Fragen des Kataloges eingesendet. Dafür bedanken wir uns ganz herzlich. Der NABU
stellt die Antworten der Kandidaten für interessierte Vereinsmitglieder und die Öffentlichkeit in einer ungekürzten sowie einer auf die wesentlichen Aussagen gekürzten Form zur Verfügung.
Den gesamten Fragenkatalog können Sie als pdf-Datei (1,2 MB) herunterladen
Die Antworten der Kandidaten, ungekürzt und gekürzt als xls-Datei oder xlsx-Datei
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