Beobachter Foto: NABU / Martin Lilienthal
In Stellungnahmen nach § 29 des Niedersächsischen Naturschutzgesetzes vertreten wir bei öffentlichen Bauvorhaben die Belange des Naturschutzes.
Quelle:
Das NSG Bissendorfer Moor: Größe ca. 500 ha. Unter Schutz gestellt 1971. Besonders wertvolles altes Hochmoor mit typischer Vegetation und charakteristischer Oberflächengestalt in den zentralen Bereichen. Einziges noch dem ursprünglichen Zustand nahekommendes Moor in Niedersachsen. Stellenweise bis zu 7 Meter mächtig. Veränderungen in den Randbereichen durch Handtorfstiche und Kultivierung, aber mit der Möglichkeit zur Regeneration. Kernzone des Projekts "Hannoversche Moorgeest".
Naturschutzgebiete sind nach § 23 Bundesnaturschutzgesetz Gebiete, in denen Natur und Landschaft ganz oder teilweise besonderen Schutzes bedürfen, weil sie
In Naturschutzgebieten ist es z.B. verboten,
Das NSG Bissendorfer Moor II: Größe ca. 95 ha. Unter Schutz gestellt 1984. Erweiterungsbereich und Pufferzone für das NSG "Bissendorfer Moor".