Regelungen zum Schutz von Natur und Landschaft gibt es auf vielen Ebenen: internationale Schutzgebiete (Vereine Nationen, andere weltweite Kategorien, europäische Programme).
Für die Bundesrepublik Deutschland ist das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) maßgeblich.
Wer mehr in die Materie einsteigen möchte sei verwiesen auf den Wikipediaartikel "Schutzgebiete in Natur- und Landschaftsschutz" verwiesen.
Für die Wedemark sind sind von Bedeutung: Naturschutzgebiete (§ 23 BNatSchG) und Landschaftsschutzgebiete (§ 26 BNatSchG)
Für diese beiden Kategorien haben wir einige Informationen zusammengetragen. Diese entstammen meist externen Quellen, die wir jeweils angegeben haben.
Es gibt ein Fülle von Informationen zum Naturschutz.
Bitte nutzen Sie auch das breite Angebot des NABU Bund.
https://www.nabu.de/natur-und-landschaft/naturschutz/index.html
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Informationen, die die Wedemark betreffen, finden Sie auf den Unterseiten.
https://www.nabu-wedemark.net/natur-und-landschaft/die-wedemark/
https://www.nabu-wedemark.net/natur-und-landschaft/naturschutzgebiete/
https://www.nabu-wedemark.net/natur-und-landschaft/landschaftsschutzgebiete/
https://www.nabu-wedemark.net/natur-und-landschaft/biotope-schutzbereiche/
Konkrete Handlungsmöglichkeiten finden Sie in der Rubrik "Umwelt & Ressourcen", insbesondere zum "Naturgarten".
Außerdem gibt es viele Hintergrundinformationen incl. ausgewählter Dokumentarfilme und -Videos.
Viel Vergnügen beim Stöbern.